Nr. 5 |
Schneider, Carl: Zur Bedeutung des Weines in der Antike. 1961. 8 Seiten. |
€ 2,50 |
Nr. 6 |
Christoffel, Karl: Der antike Weingott und das Mysterium des Weines. 1961. 11 Seiten. |
€ 2,50 |
Nr. 53 |
Heine, Peter: Wein im islamischen Mittelalter. 1980. 32 Seiten. |
€ 9,50 |
Nr. 55 |
Ossendorf, Karlheinz: 6000 Jahre Weinbau in Ägypten. 1980. 56 Seiten. |
€ 8,00 |
Nr. 102 |
Berger, Michael: Weinhandel und Weinrecht im alten Rom. 1992. 11 Seiten. |
€ 3,00 |
Nr. 106 |
Rozumek-Fechtig, Ottraud: Die Grafen von Katzenelnbogen. Weinbau und Weinverzehr im 14. und 15. Jahrhundert. 1993. 59 Seiten. |
€ 12,00 |
Nr. 115 |
Gilles, Karl-Josef; König, Margarethe; Schumann, Fritz; Martin-Kilcher, Stefanie; Hanel, Norbert: Neuere Forschungen zum römischen Weinbau an Mosel und Rhein. 1995. 109 Seiten. |
€ 14,00 |
Nr. 135 |
Wagner, Frank: Der Weinhaushalt der Landsburg im 15. Jahrhundert. 2000. 68 Seiten. |
€ 8,00 |
Nr. 150 |
Schnurrer, Ludwig: Weinbau und Weinkonsum im Spital der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber im späten Mittelalter. 2005. 57 Seiten. |
€ 7,50 |
Nr. 202 |
Seeliger, Hans Reinhard: Karl der Große und die Straußwirtschaften – ein historisches Missverständnis. Zur Interpretation von Capitulare de villis cap. XXII |
€ 12,00 |
§ 1 Sitz und Zweck
(1) Die Gesellschaft wurde am 16. Januar 1959 gegründet und führt den Namen "Gesellschaft für Geschichte des Weines e.V.". Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. Die Gesellschaft ist in das Vereinsregister eingetragen.
(2) Zweck der Gesellschaft ist,
a) die Erforschung der Geschichte des Weines unmittelbar zu fördern;
b) das allgemeine historische Bewusstsein zu vertiefen.
Sie hat das Bestreben, Freunde des Weines und Kenner der kulturgeschichtlichen Zusammenhänge zu vereinen. Im Zusammenwirken mit Behörden, den Versuchs- und Lehranstalten für Weinbau, den Bibliotheken, Archiven, Museen und Fachverlagen und in freundschaftlicher Verbundenheit mit den Verbänden des Weinbaus, des Weinhandels, der Schaumweinkellereien und Weinbrennereien führt sie ein strenges wissenschaftliches Programm durch. Sie will einen Beitrag dazu leisten, dass die Weinkultur wieder ein selbstverständlicher Bestandteil des Kulturlebens unserer Zeit wird.
(3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Ihre Mitglieder erhalten in dieser Eigenschaft keine Gewinnanteile oder Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Auch darf keine andere Person durch Verwaltungsausgaben oder andere Zuwendungen, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen in irgendeiner Form begünstigt werden.
(4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der Gesellschaft kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Bestrebungen der Gesellschaft zu unterstützen.
(2) Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.
(3) Zu Ehrenmitgliedern können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um die Gesellschaft oder ihre Ziele besondere Verdienste erworben haben. Vorschläge sind an den Vorstand zu richten, der darüber entscheidet und nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung die Ernennung vollzieht.
(4) Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch Tod oder Auflösung einer juristischen Gesellschaft;
b) durch Streichung auf Beschluss des Vorstandes bei einem Beitragsrückstand von mindestens zwei Jahren, wobei dadurch nicht die Pflicht zur Zahlung der rückständigen Beiträge entfällt;
c) durch Erklärung des Austritts an den Vorstand mit Vierteljahresfrist zum Ende des Kalenderjahres;
d) durch Ausschluss. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. Der Beschluss ist dem Mitglied mit Begründung zuzustellen. Diesem steht innerhalb von 14 Tagen die Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu. Sie ist bei dem/der Präsidenten/-in einzureichen und von diesem der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
(5) Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Alle Beiträge sind zu Jahresbeginn fällig und müssen bis zum 30. Juni des laufenden Jahres entrichtet sein. Die Mitgliederversammlung kann für die Überschreitung dieses Termins einen Säumniszuschlag festsetzen. Für neu eintretende Mitglieder ist die Frist bis zum Jahresende verlängert.
§ 3 Geschäftsjahr
(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 4 Organe der Gesellschaft
(1) Die Organe der Gesellschaft sind:
a) der Vorstand;
b) der Wissenschaftliche Beirat;
c) die Mitgliederversammlung.
(2) Die Gesellschaft wird im Sinne des § 26 BGB durch den/die Präsidenten/-in oder durch den/die Vizepräsidenten/-in oder durch den/die Geschäftsführer/-in vertreten.
§ 5 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus:
a) dem/der Präsidenten/-in;
b) dem/der Vizepräsidenten/-in;
c) dem/der Geschäftsführer/-in;
d) dem/der Schatzmeister/-in;
e) dem/der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats;
f) zwei weiteren Mitgliedern.
(2) Die Mitgliederversammlung wählt:
a) den/die Präsidenten/-in auf fünf Jahre;
b) den/die Geschäftsführer/-in und den/die Schatzmeister/-in auf vier Jahre;
c) den/die Vizepräsidenten/-in und zwei weitere Mitglieder auf drei Jahre.
Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl kann in einem Wahlgang erfolgen. Auf Antrag erfolgt sie in geheimer Abstimmung.
(3) Der/die Geschäftsführer/-in hat nach den Beschlüssen des Vorstandes die Geschäfte zu führen. Er/Sie hat den/die Präsidenten/-in laufend, den übrigen Vorstand und den Beirat auf Verlangen über die Geschäftsvorgänge zu unterrichten. Er/Sie hat das Protokoll der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen zu führen.
(4) Der/Die Schatzmeister/-in erledigt die laufenden Zahlungen selbstständig; für außergewöhnliche bedarf er/sie der Anweisung des/der Präsidenten/-in. Er/Sie ist bevollmächtigt, über die Geldkonten der Gesellschaft zu verfügen. Die Rechnungslegung muss bis zur Mitgliederversammlung im Folgejahr erfolgt sein. Über die Entlastung entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag von zwei Rechnungsprüfern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
(5) Nach Ablauf ihrer Amtsperiode bleiben der/die Präsident/-in und der/die Vizepräsident/-in bis zur Wahl der Nachfolger kommissarisch im Amt.
(6) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand aus, können die übrigen Vorstandsmitglieder bis zur Durchführung von Neuwahlen ein Ersatzmitglied berufen.
§ 5a Vergütung
(1) Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig. Sie können eine Aufwandsentschädigung erhalten und einen angemessenen Ersatz ihrer Auslagen.
(2) Dem/Der Geschäftsführer/-in kann eine angemessene Vergütung bezahlt werden.
§ 6 Wissenschaftlicher Beirat
(1) Der Wissenschaftliche Beirat hat den Vorstand zu beraten und ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Im besonderen obliegt ihm die Förderung und kritische Begutachtung der wissenschaftlichen Vorhaben. Damit trägt er wesentliche Verantwortung für die Erfüllung des Zwecks der Gesellschaft gemäß § 1.
(2) Dem Beirat gehören eine unbeschränkte Zahl von Mitgliedern an. Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Mitglieder können entsprechende Vorschläge an den Vorstand richten. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Der Wissenschaftliche Beirat wählt alle drei Jahre aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/-n.
(4) Beschlüsse des Wissenschaftlichen Beirates werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sie sind in einem Protokoll festzuhalten, das allen Beiratsmitgliedern und allen Vorstandsmitgliedern innerhalb eines Monats zuzusenden ist. Das Protokoll ist von dem/der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates zu unterzeichnen.
(5) Der/Die Präsident/-n ist zur Teilnahme an den Beiratssitzungen einzuladen.
§ 7 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr schriftlich durch den/die Geschäftsführer/-in unter Angabe der Tagesordnung mit vierwöchiger Frist einzuberufen. Auf Antrag des Wissenschaftlichen Beirates oder von mindestens einem Fünftel der Mitglieder hat der/die Geschäftsführer/-in eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
(2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig (Ausnahme § 9,2). Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit (Ausnahme § 7,3 k).
(3) Die Mitgliederversammlung ist u.a. zuständig für:
a) Entgegennahme des Geschäftsberichtes;
b) Genehmigung der Jahresrechnung;
c) Entlastung des Vorstandes und des/der Schatzmeisters/-in (§ 5,4);
d) Wahl von Vorstandsmitgliedern (§ 5,2);
e) Wahl der Rechnungsprüfer (§ 5,4);
f) Wahl von Beiratsmitgliedern (§ 6,2);
g) Bestätigung von Ehrenmitgliedern (§ 2,3);
h) Festsetzung des Jahresbeitrags (§ 2,5);
i) Entscheidung über Beschwerden (§ 2,4d);
k) Änderungen der Satzung. Sie müssen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden und die Einladung muss den Tagesordnungspunkt "Satzungsänderung" enthalten haben.
l) Auflösung der Gesellschaft (§ 9).
(4) Das Protokoll der Mitgliederversammlung führt der/die Geschäftsführer/-in. Es ist von dem/der Präsidenten/-in, dem/der Geschäftsführer/-in und dem/der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates zu unterzeichnen.
§ 8 Arbeitsgruppen
(1) Zur Bearbeitung fachlich abgegrenzter wissenschaftlicher Probleme können durch den Beirat Arbeitsgruppen gebildet werden.
(2) Die Obmänner der Arbeitsgruppen werden vom Beirat ernannt und abberufen. Sie müssen Mitglieder der Gesellschaft sein.
(3) Die Zahl der Mitglieder einer Arbeitsgruppe ist nicht begrenzt. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe bestimmt ihr Obmann. Es können auch Nichtmitglieder zur Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe gebeten werden.
(4) Ist der Beirat der Auffassung, dass eine Arbeitsgruppe ihre Aufgaben gelöst hat oder in angemessener Zeit nicht erfüllen kann, so kann er die Arbeitsgruppe auflösen.
§ 9 Auflösung der Gesellschaft
(1) Die Auflösung der Gesellschaft kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(2) Bei dieser Mitgliederversammlung müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sein. Zum Beschluss der Auflösung ist die Zustimmung von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
(3) Ist die Mitgliederversammlung beschlussunfähig, so entscheidet nach nochmaliger Einberufung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
(4) Bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Maßgabe, die Mittel der weinkundlichen Forschung zur Verfügung zu stellen. Die Bibliothek und die Sammlungen sollen als jeweils geschlossene Einheit erhalten bleiben und von dem Institut verwaltet werden, das in der Lage ist, dieselben sowohl den Studierenden als auch der Forschung nutzbar zu machen.
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 7. Februar 1961 beschlossen und durch Beschlüsse vom 11. April 1964, 30. April 1966, 23. April 1977, 17. April 1982, 17. März 1984, 20. April 1995, 19. April 2008, 24. April 2010 und 21. April 2018 geändert.
Prof. Dr. Hans Reinhard Seeliger, Präsident
Dr. Gerhard Stumm, Protokollant
Eduard Merkle, Geschäftsführer
Alle Weinfreund*innen, die ihr Wissen um den Wein und dessen Kultur und Geschichte vertiefen möchten, können Mitglied unseres Vereins werden. Alle, die sich gerne aktiv an unseren Forschungen beteiligen wollen, sind uns ebenfalls willkommen. Schließlich birgt die Geschichte und die Kultur des Weines einen großen Schatz an spannenden Facetten, die es noch zu erforschen gilt. Allen, die sich beruflich mit Wein beschäftigen, bieten wir eine nahezu unentbehrliche Plattform für den Wissensaustausch. Machen Sie mit, wir freuen uns auf Sie!
Auch deshalb lohnt es sich, Mitglied unserer Gesellschaft zu werden:
Mitglieder der GGW erhalten die Schrift mit unseren Aussendungen kostenlos. Wünschen Sie als Mitglied weitere Exemplare, erhalten Sie 30% Rabatt auf den angegebenen Preis.
Hinzu kommt eine Versandpauschale von 3,90 € (bei Versand ins europäische Ausland 6,90 €).
Und von allen künftigen Schriften erhalten Sie jeweils ein Exemplar kostenlos!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Schauen Sie sich doch unsere Schriftenreihe an.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, so füllen Sie ganz einfach hier online das Formular aus.
Gerne können Sie uns Ihren Beitrittswunsch auch per E-Mail an
An Mitgliedsbeiträgen werden seit 2019 jährlich erhoben:
€ 75,- für ordentliche Mitglieder;
€ 20,- für Lebenspartner/-innen bei Verzicht auf die Zusendung der Schriften zur Weingeschichte;
€ 20,- für junge Mitglieder bis 25 Jahre;
€ 75,- für eine Patenmitgliedschaft von 2 Jahren (siehe unten);
€ 20,- für Lebenspartner/-in des Patenmitglieds bei Verzicht auf die Zusendung der Schriften zur Weingeschichte.
Die Mitgliedsbeiträge werden zu Beginn des Jahres fällig und von der Gesellschaft per Lastschriftverfahren eingezogen. Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie das Formular zur Einzugsermächtigung vorab downloaden, ausfüllen und Ihrem Antrag beifügen. Sie können uns das ausgefüllte und eingescannte Formular auch per E-mail oder per Post zuschicken.
Während des Jahres aufgenommene Mitglieder zahlen den vollen Jahresmitgliedsbeitrag. Sie erhalten dafür auch die bereits ausgelieferten Mitteilungen und Schriften des laufenden Jahres.
Patenmitgliedschaft verschenken:
Sicherlich haben Sie Verwandte oder Freunde, von denen Sie wissen, dass sich diese auch für die Ziele unserer Gesellschaft interessieren. Dann verschenken Sie doch mal eine – sehr preisgünstige (siehe oben) – Patenmitgliedschaft für zwei Jahre zum Mitgliedsbeitrag von einem Jahr! Patenmitglieder erhalten eine Geschenkurkunde und genießen alle Rechte und Vorteile wie ordentliche Mitglieder.
Wenn Sie also eine Patenmitgliedschaft verschenken wollen, dann können Sie das untenstehende Formulare online ausfüllen, Sie bzw. das Patenmitglied erhalten umgehend Ihre Geschenkurkunde! Laufzeitbeginn ist immer der 1. Januar. Sie können den Mitgliedsbeitrag für die Patenmitgliedschaft bereits vorab unter Angabe des Namens auf unser Konto bei der Nassauischen Sparkasse Wiesbaden überweisen, IBAN: DE83 5105 0015 0100 0173 18, BIC: NASSDE55.
Wenn Sie eine Patenmitgliedschaft verschenken möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter:
Ehrenmitglieder und andere Ehrungen:
Den Ehrenpräsidenten und die Ehrenmitglieder der Gesellschaft für Geschichte des Weines
finden Sie in einer separaten Liste.
Foto: privat |
Verleihung des 'Prof. Müller-Thurgau Preises'Dieser Preis wird von der VEG-Geisenheim Alumni Association e.V. nahezu jährlich als Dank und Anerkennung an Persönlichkeiten verliehen, die sich in vielen Jahren um die Hessische Lehr- und Forschungsanstalt für Wein-, Obst und Gartenbau Geisenheim (heute Hochschule Geisenheim University), insbesondere durch die Erhaltung und Förderung von Lehre oder Forschung bzw. um die Belange ihrer Studierenden außergewöhnlich verdient gemacht haben. |
Gastlichkeitsmedaille für |
Verleihung der 'Medaille für besondere Verdienste um die bayerische Gastlichkeit'Das Bayerische Wirtschaftsministerium zeichnet mit der Gastlichkeitsmedaille jedes Jahr ehrenamtliche Helfer für ihr langjähriges Engagement im Bayerntourismus aus. |
"Oppenheimer Weinmaß" für |
Unser Mitglied Otto Schätzel, Schulleiter und stellvertretender Dienststellenleiter des DLR R-N-H, wurde in den Ruhestand verabschiedet. Am Standort Oppenheim hat er 35 Jahre segensreich für den Weinbau und die Region Rheinhessen gewirkt. Abgeordnete, Vertreter der Kommunalpolitik und vieler Institutionen, Verbände und Initiativen nutzten die Gelegenheit Otto Schätzel zu danken. Er ist leidenschaftlicher Rheinhesse und hat sich immer mit Herzblut für die Belange des Weinbaus eingesetzt. Da waren sich alle Redner einig. Staatssekretär Andy Becht übergab dem 65-Jährigen (re. im Foto) die Entlassungsurkunde. |
Kurfürst-Karl-Theodor-Preis für Privatdozent Dr. Henning Türk |
Unser Mitglied PD Dr. Henning Türk, der zurzeit den Lehrstuhl für Neueste Geschichte an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz vertritt, wurde am 12. Oktober 2017 für seine Habilitationsschrift ausgezeichnet. |
Dionysos-Bacchus Preis 2017, |
Die Gemeinschaft Deutschsprachiger Weinbruderschaften (GDW) hat im Jahre 2017 zwei Weinkulturpreise verliehen: Laudatio für die Gesellschaft (pdf-Datei mit 350 KB) - vorgetragen von Wolfgang Narjes, 1. Vors. der GDW Laudatio für Prof. Dr. Koch (pdf-Datei mit 400 KB) - vorgetragen von Dr. Fritz Schumann, Vertrauensrat der GDW Informationen zu Skulptur und Erschaffer (pdf-Datei mit 800 KB), Fritz Gall Wer war Bacchus? (pdf-Datei mit 7,6 MB) Betrachtungen zum Halbgott und den nach ihm benannten Rebsorten |
Pressepreis 2016 des Weinbauverbandes Saale-Unstrut für Hubertus Sommerfeld |
„Den Medienpreis des Weinbauverbandes Saale-Unstrut erhielt Hubertus Sommerfeld. Erneut geht die Auszeichnung nicht an einen ausgewiesenen Journalisten, sondern an einen besonders engagierten Menschen. Sommerfelds Liebe zum Wein begann 1973 mit der Übernahme eines Weinberges in Höhnstedt. Jahre später, 1999, initiierte er den berühmten „Händel-Weinberg“. Als Mitglied der Gesellschaft für Geschichte des Weines e. V. recherchierte er über die Vergangenheit des Rebenanbaus und veröffentlichte Beiträge zur Entwicklung des Weinbaus. Diese erschienen in Amtsblättern, Jahrbüchern und Broschüren.“ Weitere Infos in unserer Mitteilung 2/2017, S. 45 f. |
Weinkulturpreis 2016 der Weinbruderschaft Franken für Dr. Fritz Schumann |
Am 16. Oktober 2016 erhielt unser Vizepräsident Dr. Fritz Schumann, Großmeister der Weinbruderschaft der Pfalz, in Anerkennung seiner vielfältigen Verdienste um die Weinkultur in einer Feierstunde den Weinkulturpreis 2016 der Weinbruderschaft Franken e.V. durch den Weinbruderschaftsmeister Martin Pohl überreicht.
Weitere Infos in der GGW-Mitteilung 3/2016, S. 30 |
Goldene Kammermedaille |
Als Zeichen der Anerkennung für seine herausragenden Verdienste um die Landwirtschaft, den Weinbau sowie für seinen Einsatz zum Wohl der bäuerlichen Familien wurde unser Mitglied Hans Willi Knodel, Winzermeister und Landbautechniker aus Windesheim, am 15.8.2016 mit der Goldenen Medaille der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Kammerpräsident Ökonomierat Norbert Schindler nahm Knodels 65. Geburtstag zum Anlass, ihm die Auszeichnung bei der Feier im Evangelischen Gemeindehaus in Windesheim persönlich zu überreichen.
Weitere Infos in der GGW-Mitteilung 3/2016, S. 29 |
Saale-Unstrut-Weinbaupräsident Siegfried Boy erhält Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt |
Für seine herausragenden Verdienste um das Land Sachsen-Anhalt und seine Bevölkerung wurde unserem Mitglied, dem Weinbaupräsidenten von Saale-Unstrut Siegfried Boy, der Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt verliehen. Der Ministerpräsident des Landes, Dr. Reiner Haseloff, fundiert die Verleihung des Verdienstordens folgend: „Mit Ihnen, sehr geehrter Herr Boy, wird eine Persönlichkeit gewürdigt, die sich außerordentlich erfolgreich für die Interessen und die Bekanntheit der Weinregion des Saale-Unstrut-Gebietes, die Pflege der Kulturlandschaft und die Erhaltung überlieferter Weinbautraditionen eingesetzt hat. Es ist Ihr Verdienst, dass sich der Weinbau zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor in der Saale-Unstrut-Region entwickeln konnte.“ Weitere Infos in der Pressemitteilung |
Ehrungen für Hubertus Sommerfeld: |
Bei der Feier zum Jubiläum 80 Jahre Winzervereinigung Freyburg an der Unstrut wurde unser Mitglied Hubertus Sommerfeld am 19. Juli 2014 ausgezeichnet: Er erhielt aus der Hand von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (rechts im Foto) die Goldene Ehrennadel der Winzervereinigung. In der Ehrenurkunde steht "Ein Leben für die Reben". Im Juni 2014 verlieh der Förderverein Weinstraße Mansfelder Seen mit Sitz in Höhnstedt die Ehrenmitgliedschaft an unser Mitglied Hubertus Sommerfeld (siehe Foto links). Im Besonderen wurde sein engagierter Einsatz zur Wiederbelebung des Händel-Weinbergs gewürdigt. |
Ehrenmitgliedschaft für Dr. Gerhard Götz im Verein zur Förderung der Lemberger Kultur e.V. |
Bei der Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Lemberger Kultur e.V. wurde dem langjährigen Leiter der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg, Dr. Gerhard Götz aus Obersulm-Affaltrach, die Ehrenmitgliedschaft verliehen. In der 25 Jahre währenden Götz-Ägide erhielt die Weinbauschule eine Vielzahl neuer Aufgaben, wie die amtliche Qualitätsweinprüfung, die Koordinierung des Obst-Versuchsanbaus und die Führung der Weinbaukartei in Württemberg. Götz prägte eine ganze Generation junger Weingärtner, trieb die Neuzüchtung von Rebsorten voran und war unter den Pionieren des Barrique-Ausbaus in Württemberg. Quelle: Heilbronner Stimme. 25.2.2013 |
Auszeichnung für Dr. Bernd H.E. Hill |
Dem Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der Gesellschaft für Geschichte des Weines, Dr. Bernd H.E. Hill, wurde anlässlich der Mitgliederversammlung der Ehrenpreis des Weinbauversuchsrings Pfalz überreicht. In seiner Laudatio hob der Pfälzer Weinbaupräsident Edwin Schrank die Verdienste für die Rebenzüchtung und das Sortenwesen hervor. Insgesamt hat Dr. Hill einen wichtigen Beitrag zum erweiterten Sortenportfolio und zur gestiegenen Bedeutung des Anbaugebietes Pfalz in der Rotweinerzeugung geleistet. Quelle: Der Deutsche Weinbau. 2013, Nr. 2, Seite 38 mit Foto. |
Ehrung für Dr. Gerhard Stumm |
Dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates der Gesellschaft für Geschichte des Weines, Dr. Gerhard Stumm, wurdeim Auftrag des Ministerpräsidenten Kurt Beck von der Umweltministerin Ulrike Höfken in Mainz die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz überreicht. Die Anerkennung erfolgte für sein umfassendes ehrenamtliches Engagement in der katholischen Kirche, der Politik und beim Naturschutz. Die Gesellschaft gratuliert ihrem Vorstandsmitglied und schließt sich den Worten der Ministerin Höfken an: „Eine derart breit gefächerte und kontinuierliche Arbeit im Ehrenamt ist wirklich außerordentlich und hat Anerkennung verdient“! Dabei wurde die Arbeit von Dr. Stumm für unsere Gesellschaft noch nicht eigens berücksichtigt. |
Ehrung für Prof. Dr. Hans-Jörg Koch: |
Prof. Dr. Hans-Jörg Koch wurde am 17. Januar 2011 mit der Professor-Niklas-Medaille in Silber ausgezeichnet. Diese höchste Auszeichnung des Bundes-ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde ihm für seine herausragenden Verdienste um die deutsche Weinwirtschaft von Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin im BMELV, verliehen: |
Hinweis: Die unterstrichenen Namen ermöglichen direkte E-Mail-Verbindung.
Zuständigkeitsbereiche: |
|
Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats; |
Dr. Rudolf Nickenig |
Pressereferent |
92421 Schwandorf * Zur Kalluzen 8
|
Druck der Schriften und Mitteilungen |
Klaus Freisem
65817 Eppstein * Kirchenpfad 3 A |
Saale-Unstrut |
Kordula Ebert 06632 Freyburg an der Unstrut * Am Brückenholz 1 a |
Rheingau; Weinrecht |
Michael A. Else
Alt Auringen 55 * 65207 Wiesbaden |
Nahe |
Dr. Peter Fuchß
55545 Bad Kreuznach * Büttenweg 44 |
Rheingau, Hessische Bergstraße |
Prof. Dr. Leo Gros
65366 Geisenheim * Hansenbergallee 5 |
Mosel, Mittelrhein |
56070 Koblenz * In den Steinen 14 a
|
Pfalz |
76829 Landau in der Pfalz * Am Großmarkt 4
|
Burgund | |
Württemberg | |
Franken |
97209 Veitshöchheim * An der Steige 15
|
Rheingau und internationale Kontakte |
Prof. Dr. Otmar Löhnertz
65366 Geisenheim * Dresdener Straße 4 |
Südtirol | Dr. Ivo Maran 39052 Kaltern * Sankt Josef am See 27 Italien |
Vergleichende europäische Weingeschichte | Prof. Dr. Michael Matheus Johannes-Gutenberg-Universität Mainz 55128 Mainz * Jakob-Welder-Weg 18 |
Bibliographie zur Geschichte und Kultur des Weines BiblioVino | Benjamin Merkler Landesbibliothekszentrum / Rheinische Landesbibliothek 56068 Koblenz * Bahnhofplatz 14 Fon 0261-91500-477 |
Bibliothek der Gesellschaft |
Sabine Muth
Bibliothek der Hochschule Geisenheim 65366 Geisenheim * Von-Lade-Straße 1 Fon 06722 502-261 oder -262 (Ausleihe, Auskunft) |
Mosel | Dr. Stephan Reuter 54295 Trier * Heiligkreuzerstr. 36 |
Rheingau, Rebenzüchtung |
65366 Geisenheim * Im Wiesental 6
|
Rheinhessen |
Otto Schätzel
55283 Nierstein * Hafnergasse 1 |
Geschichte der Weinherstellung |
Freie Universität Berlin/ Projekt Fermentation: Eine Wissens- und Kulturgeschichte
10179 Berlin * Heinrich-Heine-Platz 9 B |
Baden |
79111 Freiburg * Anna-Müller-Weg 19
|
Schweiz |
|
Franken |
Prof. Dr. Andreas Otto Weber |
Briefmarkensammlung |
N.N. |
außerordentliches Mitglied |
Prof. Dr. Hans-Jörg Koch
55286 Wörrstadt * Breitenweg 1 |
außerordentliches Mitglied |
67098 Bad Dürkheim * Brunnengasse 28
|
außerordentliches Mitglied |
55543 Bad Kreuznach * Röntgenstraße 18
|
Hinweis: Indem Sie auf das Foto klicken, werden Sie zur Kurzbiographie des Vorstandsmitglieds weitergeleitet. Die unterstrichenen Namen ermöglichen Email-Kontakt mit dem Vorstandsmitglied.
Präsident |
Prof. Dr. Andreas Otto Weber 81679 München * Röntgenstr. 12 |
|
Vizepräsident |
79111 Freiburg * Anna-Müller-Weg 19
|
|
Vorsitzender desWissenschaftlichen Beirats
|
Dr. Rudolf Nickenig 53424 Remagen * In der Au 2
|
|
Schatzmeisterin |
|
88250 Weingarten * Lilienthalstraße 7 |
Geschäftsführerin |
55413 Niederheimbach * Anweg 4 |
|
Weitere Vorstandsmitglieder
|
65366 Geisenheim * Im Wiesental 6
|
|