Christian I. (1560-1591)

CHRISTIAN I., Kurfürst von Sachsen (* 1560, † 1591, Reg.z. 1586−91) und sein Vater Kurfürst August (1526−86, Reg.z. 1553−86).

Beide Kurfürsten müssen in einem Atemzuge genannt werden. Der Sohn Christian I. erließ am 23. April 1588 die gerühmte Weinbergsordnung, die wohl schon in der Regierungszeit des Vaters August in wesentlichen Teilen vorlag. Kurfürst August und seine Frau Anna, Prinzessin von Dänemark, werden in Sachsen mitunter Vater August und Mutter Anna genannt, da sie sich tatkräftig um das Gewerbe und die Landwirtschaft persönlich kümmerten. Ihr besonderes Bemühen galt dem Weinbau. Die Weinbergsordnung brachte gegenüber den älteren Ordnungen keine prinzipiellen Neuerungen, sie fasst aber das vorhandene Wissen zusammen und ist somit im deutschen Reich Vorbild. Sie verlangt jährlich 24 Arbeiten im Weinberg. In Sachsen wirkte diese, in Anpassungen an neue Kenntnisse, bis in das 19. Jh. hinein. Eigentlich nur für die fiskalischen Weinberge gedacht, wirkte sie weit darüber hinaus.

Veröffentlichungen: CODICIS AUGUSTEI Andrer Theil, Membrum II., Von Weinbergs=Sachen., Weinbergs=0rdnung, Churfürst Christiani I. zu Sachsen, den 23. Aprilis, Anno 1588.

Literatur: Czok, K., Geschichte Sachsens, H. Böhlaus Nachf., Weimar, 1989 − Gross, R. u.a., Sachsen u. d. Wettiner, Dresdner Hefte 15, 7. Jrg. (1989), 2. durchgesehene Aufl. − Coburger, D., Dresdner Schankordnung vom 16.10.1308 Kurfürstliche Sächsische Weinbergsordnung vom 23.4.1588, Selbstverlag, Sonderveröffentlichung z. wissenschaftl. Konf. "Weinkultur an Saale und Unstrut", Naumburg 28.3.1998 − Weinhold, R., Winzerarbeit an Elbe, Saale und Unstrut, Akademie Verlag Berlin, 1997.

Autor: Ul.

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