Neu erschienen: Schrift Nr. 203
Unsere Schrift Nr. 203 ist soeben erschienen!
Nr. 203 der Schriften zur Weingeschichte, Wiesbaden 2021
Titel:
Rudolf Nickenig: Weinbauvereine am Mittelrhein von der Aufklärung bis zum Reichsnährstand
Herausgeber:
Gesellschaft für Geschichte des Weines e.V. (GGW)
Umfang:
131 Seiten mit zahlreichen s/w und farbigen Abbildungen.
Inhalt:
Der Autor, der selbst einer Winzerfamilie aus Boppard am Mittelrhein entstammt, hat sich in dieser Schrift eines Anbaugebietes angenommen, dessen heutige Grenzen jüngeren Datums sind. „Diese „Eindeutigkeit“ eines abgegrenzten Weinbaugebietes gab es frühestens seit 1936, als die Rebflächen bereits auf ein Drittel des ursprünglichen Umfangs zurückgegangen waren. Kein Wunder, dass in der frühen Entstehungszeit der Weinbauvereine im 19. Jahrhundert die territoriale Zuordnung der Weinbauvereine, insbesondere in Gebieten mit wechselnden politischen und verwaltungsmäßigen Grenzen, nicht einfach war“, wie Nickenig vermerkt. Er schildert eindrücklich die Geschichte der berufsständischen Organisationen als Kampf gegen den drohenden Untergang einer einmaligen Weinlandschaft, die heute teilweise als Weltkulturerbe eingestuft ist.
Einer ausführlichen Darstellung der historischen Verwaltungsstrukturen zu Beginn der Schrift folgt im nächsten Kapitel die Beschreibung der frühen weinbaulichen Organisationsideen, die insbesondere von den Wander-Versammlungen initiiert und forciert wurden. So entstanden die ersten landwirtschaftlichen Organisationen mit weinbaulichen Untergliederungen im 19. Jahrhundert, die in den folgenden Kapiteln beschrieben werden. Erst im beginnenden 20. Jahrhundert bildeten sich die regionalen Weinbauvereine für das Siebengebirge, den Kreis Neuwied, Rhein-Ahr, die rechte Seite des oberen Mittelrheins und den Mittelrheinischen Weinbauverein auf der linken oberen Mittelrheinseite, eingebunden in überregionale Strukturen wie den Rheinischen Winzerverein, den Preußischen und den Deutschen Weinbauverband. Der Autor schildert nicht nur die Entwicklung der Organisationen, sondern auch der korrespondierenden weinwirtschaftlichen Strukturen anhand von tabellarischen Übersichten und die wichtigsten Themenfelder und Vereinstätigkeiten im Laufe ihrer Verbandsgeschichte.
Mit dem Gleichschaltungsgesetz der NS-Führung wurden alle landwirtschaftlichen Organisationen aufgelöst und damit auch die Winzervereine entmachtet. Damit war das vorläufige Ende der Weinbauvereine besiegelt.
In einem Epilog wird in kurzen Zügen die Entwicklung nach 1945 dargestellt bis hin zur Gründung des Weinbauverbandes Mittelrhein im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.
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