Aktivitäten unserer Mitglieder:

Beispielhaft für die zahlreichen ehrenamtlichen Aktivitäten unserer Mitglieder bei der Förderung der Weinkultur sollen hier einige genannt werden:


Unser Mitglied aus Wiesloch, Dr. Adolf Suchy, ist der Fotograf bei unseren Veranstaltungen. Diese Fotos stellt er nun allen Besuchern unserer Website als Fotoschau zur Verfügung:

Jahrestagung 2019 in Meersburg am Bodensee

Was können diese Bilder leisten?

  • Sie können die Nachbereitung unterstützen.
  • Sie können die Mitglieder untereinander besser bekannt machen.
  • Sie können den Appetit auf kommende Veranstaltungen erhöhen.
  • Sie liefern mit der Zeit einen Fundus für künftige Veranstaltungsplanung.
  • Sie sind Bestandteil unseres Gesellschafts-Archivs.
  • Insgesamt werden sie das Miteinander in der Gesellschaft befördern.

Unser Mitglied aus Stetten, Andreas Fitzel, teilt mit:

Forschung zur Weinsorte Stettener Brotwasser

Für eine Studie über die berühmte Weinlage Stettener Brotwasser im Remstal (Württemberg) werden Hinweise aus der Zeit vor 1960 gesucht (Etiketten, Weinkarten, Berichte etc.).
Informationen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
Andreas Fitzel, Steigstr. 7, 71394 Kernen-Stetten im Remstal.


Unser Mitglied aus Neubrandenburg, Dipl.-Oenologe Stefan Schmidt, Leiter des Weingutes Schloss Rattey, teilt mit:

Wein Ahoi! Kalender 2018

Der bundesweite Berufswettbewerb der grünen Berufe fand vom 12. bis 15. Juni 2017 in Mecklenburg-Vorpommern statt. Vor zwei Jahren war Schleswig-Holstein Austragungsort dieses einzigartigen Wettstreits des Berufsnachwuchses. Die Winzer-Azubis blieben damals zur Prüfung aber in ihrem angestammten Gebiet und führten den Wettbewerb in Nierstein (Rheinhessen) durch.
Erstmals ist es uns in diesem Jahr gelungen, diese Prüfung zu einem Weinbau-Neuling in den „hohen“ Nordosten zu holen.
Als Abschiedsgeschenk bekamen alle Beteiligten neben Mecklenburger Landwein auch einen Kalender über den Weinbau in Norddeutschland, der sinnigerweise den Titel „Wein Ahoi! 2018“ trägt.
Dieser Kalender, den ich im Vorfeld des Wettbewerbs geschrieben habe, beschäftigt sich vor allem mit den Weinbaugebieten und der Geschichte des Weinbaus in Norddeutschland. Der Wein hat sich auf den Weg nach Norden gemacht. Was für viele Weinfreunde noch vor 20 Jahren als unerreichbar galt, ist zur Realität geworden. Nicht nur das mildere Klima und die neuen Rebsorten, sondern auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben für Aufbruchstimmung gesorgt. Gab es Ende des vergangenen Jahrhunderts nur rund 5 ha kommerziellen Weinbau in Norddeutschland, haben sich die zugelassenen Rebflächen mehr als verzehnfacht. Zum Beispiel verhalfen die Winzer von Werder an der Havel (wo die GGW bereits bei ihrer Jahrestagung in Potsdam im Jahr 2008 einen Besuch abstattete) dem Brandenburger Weinbau zu neuer Blüte, und die Mecklenburger Winzer von Rattey und Burg Stargard machten 2004 den Weg nach Norden frei, als das Stargarder Land als Landweinbaugebiet anerkannt wurde. 2008 wurde dann auch Schleswig-Holstein offiziell Weinbauland und seit 2016 darf auch in Niedersachsen Wein angebaut werden.
Dieser Wandkalender soll nicht nur den norddeutschen Weinbau von seiner abwechslungsreichen Seite zeigen. Er bietet auf den Kalenderblatt-Rückseiten eine Vielzahl von Informationen zu Geschichte und Gegenwart der Rebkultur in Norddeutschland, beschreibt die wichtigsten im Norden angebauten Rebsorten und insgesamt viel Wissenswertes zum Rebensaft. Eine übersichtliche Landkarte zeigt die zugelassenen Weinbauorte im Norden und verweist auf die Größe der Rebkultur.


Unser Mitglied aus Fällanden (Schweiz), Roland Baldinger, teilt mit:

Verschließer

Herr Baldinger war während 45 Jahren als Zulieferer der Schweizer Weinwirtschaft tätig bis zur Übergabe seiner Firma an die Nachfolgegeneration. Seither gilt sein Interesse u.a. der ELVA-Kellereimaschinen-Sammlung, die er im Laufe vieler Jahre zusammentrug und weiterhin ergänzt. Während es in vielen Ländern überall Weinbau-Museen gibt, ist diese Sammlung von Kellereimaschinen wohl weltweit einmalig. Sie umfasst derzeit über 400 Maschinen und Geräte.
Viele Exponate sind begleitet von Unterlagen über die Maschinen und deren Hersteller. Sämtliche Informationen sind auf der Website www.elva-sammlung.ch einsehbar.
Ziel ist eine breite Präsentation der Mechanisierung der Weinbereitung während der ersten beiden Drittel des 20. Jahrhunderts.
Dokumente, Hinweise, Kaufgelegenheiten sind immer willkommen.
Die Sammlung kann jederzeit - jedoch auf Voranmeldung - besucht werden.

Der Ehrenpräsident der Gesellschaft für Geschichte des Weines

1995

Prof. Dr. phil.
Helmut Arntz

(* 1912 † 2007)

Universitätsprofessor für vergleichende indogermanische Sprachwissenschaft;
1959–1995 Präsident der GGW.
[Link zur Biographie ]

 

Die Ehrenmitglieder der Gesellschaft für Geschichte des Weines

(Reihenfolge nach dem Jahr der Ernennung)

2018

Eduard Merkle

2011–2018 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der GGW;
seit 1971 Mitglied der GGW.

2018

Marga Merkle

2011–2018 Assistentin des Geschäftsführers der GGW;
seit 1971 Mitglied der GGW.


2016

Dr. rer. nat.
Günter Schruft

Direktor und Leiter des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg;
2004–2016 Vorstandsmitglied der GGW;
2001–2003 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der GGW;
seit 1999 Verfasser von fünf Schriften zur Weingeschichte für die GGW;
1995–2008 Herausgeber des Deutschen Weinbaujahrbuchs.


2012

Renate Schoene
(* 1945 † 2013)

Diplom-Bibliothekarin; Oberamtsrätin an der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn;
1987–2013 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der GGW;
1971–2013 Bearbeiterin der „Bibliographie zur Geschichte und Kultur des Weines“.
[Link zu ihrer Biographie ]


2011

Dr. agr. Werner Fader
(* 1936 † 2012)

Landwirtschaftsdirektor; Leiter der Weinbauabteilung der Landes-Lehr- und Forschungsanstalt Neustadt an der Weinstraße;
1996–1998 und 2011–2012 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der GGW;
1998–2011 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der GGW.
[Link zu seiner Biographie ]


2007

Dieter F. Bohn
(* 1934 † 2014)

Leitender Berater für Informationstechnologie;
1990–2007 Schatzmeister der GGW.
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2000

Dr. rer. pol.
Reinhold Baumann

Dipl.-Volkswirt; Weingutsbesitzer auf Schloss Affaltrach (Württemberg);
1978–1987 Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der GGW;
1986–1990 Vorstandsmitglied der GGW.


2000

Prof. Dr. rer. nat.
Waldemar Madel

(* 1912 † 2002)

apl. Professor für angewandte Zoologie an der Universität Mainz;
Geschäftsführer der Fa. Celamerck GmbH & Co KG.
[Link zu seiner Biographie ]


1999

Prof. Dr. jur.
Hans-Jörg Koch

Amtsgerichtsdirektor;
seit 1970 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der GGW.


1999

Richard Hachenberger
(* 1932 † 2012)

Architekt; Bauingenieur; Stadtbaumeister;
1984–1989 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der GGW;
1989–2003 Vorstandsmitglied der GGW.
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1999

Dr. rer. nat. h.c.
Josef Staab

(* 1919 † 2009)

Diplomlandwirt; Domänenrat auf Schloss Johannisberg (Rhg.);
1969–1973 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der GGW;
1973–1989 Vorstandsmitglied der GGW;
1989–2000 Vizepräsident der GGW.
[Link zu seiner Biographie ]


1998

Dieter Eichenberg

Geschäftsführer eines Druckereiunternehmens;
1977–2014 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der GGW;
bis 2014 verantwortlich tätig für Lektorat, Layout, Druck und Versand der Schriften zur Weingeschichte und der Mitteilungen der GGW;
seit 2014 tätig für Lektorat der Schriften zur Weingeschichte und der Mitteilungen der GGW.


1998

Dr. agr.
Otto Linsenmaier

(* 1918 † 2009)

Leitender Ministerialrat; Weinbaureferent im Regierungspräsidium Nordwürttemberg und Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg;
1980–2009 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der GGW.


1995

Prof. Dr. agr.
Paul Claus

Direktor der Lehr- und Forschungsanstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau in Geisenheim;
seit 1969 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirat der GGW;
1971–2003 Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der GGW;
1984–1998 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der GGW.


1989

Prof. Dr. agr.
Gerhardt Preuschen

(* 1908 † 2004)

Direktor des Max-Planck-Instituts für Landarbeit und Landtechnik in Bad Kreuznach;
1969–1989 Vizepräsident der GGW.
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1989

Georg Freiherr von Blomberg
(* 1915 † 1992)

Land- und Forstwirt; Kaufmann;
1975–1981 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der GGW;
1981–1982 Geschäftsführer der GGW.
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1988

Prof. Dr. phil. nat.
Bruno Götz

(* 1915 † 1992)

Direktor des Weinbauinstituts Freiburg.
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1987

Prof. Gerhard Troost
(* 1906 † 1999)

Institutsleiter und Professor an der Lehr- und Forschungsanstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau in Geisenheim.
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1987

Rudolf Ohl
(* 1913 † 1995)

Weinkommissionär;
1959–1963 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der GGW;
1963–1984 Vorstandsmitglied der GGW.
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1985

Demetrio Zaccaria
(* 1912 † 1993)

Unternehmer; Gründer der „Biblioteca internazionale La Vigna“ in Vicenza.


1985

Dr. phil. habil.
Friedrich Wilhelm
G. F. Gollmick

(* 1907 † 1986)

Direktor des Instituts für Obstzüchtung, Naumburg.
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1981

Emil Klaus
(* 1907 † 1994)

Geschäftsführer der Zentralkellerei Badischer Winzergenossenschaften (ZBW); Präsident und Ehrenpräsident des Badischen Weinbauverbands; Vizepräsident im Deutschen Weinbauverband.
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1977

Dr. Ing. Karl Stumpp
(† 1978)

1970–1976 Schatzmeister der GGW.


1977

Dr. phil. Karl Fill
(* 1902 † 1990)

Museumsdirektor;
1960–1977 und 1982–1984 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der GGW.
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1974

Dr. phil.
Dr. rer. pol.
Karl Christoffel

(* 1895 † 1986)

Historiker; Schriftsteller; Weinpoet; Oberstudiendirektor;
1962–1974 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der GGW.
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1972

Friedrich August Cornelssen
(* 1906 † 1987)

Journalist; Landwirtschaftsrat.


1970

Richard Berendt
(* 1927 † 1999)

Oberamtsrat;
1959–1969 Schatzmeister der GGW;
1970–1974 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der GGW.


1963

Richard Graf
Matuschka-Greiffenclau

(* 1893 † 1975)

Weingutsbesitzer auf Schloss Vollrads (Rheingau); Regierungsrat des Referats Landwirtschaft und Weinbau bei der Bezirksregierung Koblenz;
Präsident des Rheingauer Weinbauverbandes.
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1963

Diether Hummel
(* 1908 † 1989)

Konsul;
Präsident des Verbandes Deutscher Sektkellereien e.V.
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1962

Dr. jur. Freiherr Carl-Jost von Canstein
(* 1898 † 1979)

Ministerialrat; Referatsleiter für Weinbau im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML);
1962–1970 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der GGW.
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1961

Prof. Dr. rer. pol.
Theodor Heuss

(* 1884 † 1963)

1949–1959 Bundespräsident;
1905 Dissertation: Weinbau und Weingärtnerstand in Heilbronn a. N.
[Link zu seiner Biographie ]

Gesellschaft für Geschichte des Weines e.V.

Society for the History of Wine

(established in 1959 – based in Wiesbaden)

Objectives and Tasks

As the name suggests, the “Gesellschaft für Geschichte des Weines” researches the history of wine and its many facets.
It deals with, for example,

  • grape varieties;
  • the techniques of wine growing;
  • vineyard sites;
  • oenology and winemaking;
  • sparkling wine production;
  • growing areas;
  • viniculture;
  • the history of brandy;
  • the history of the wine trade.

Its most important task is publishing

  • "Schriften zur Weingeschichte (engl.: Writings to the Wine History)" (191 issues through 2016)
  • the biographical encyclopedia "Persönlichkeiten der Weinkultur (engl.: Personalities in the World of Wine)" (2nd edition 2002 with online updates).

Supported by the Federal Ministry of Food, Agriculture and Consumer Protection (Bonn) and the German Wine Institute (Mainz) as well as with technical assistance by the Federal Office for Agriculture and Food, it publishes the online database

  • Bibliographie zur Geschichte und Kultur des Weines (engl.: Bibliography for the History and Culture of Wine) [=Schoene3] (more than 33,900 titles listed, as 2016).

Furthermore it has a

  • library for the history of wine (as a department of the Main Library of the Geisenheim University: approx. 2,200 volumes, as 2016).

There are also collections

  • of historical coins with wine motifs (in the “Museum für Weinkultur”, Deidesheim);
  • of stamps with wine motifs;
  • of historical wine-bottle labels.

Members include (number of members about 800)

  • historically-interested wine lovers;
  • historians interested in wine;
  • vinicultural experts;
  • vintners;
  • wine merchants.

These members meet regularly for conferences in spring and autumn including

  • academic lectures;
  • wine tastings;
  • a wide-ranging cultural programme.

The membership fee of € 50 (€ 10 for partners and young people until the age of 25 years) comprises

  • postal delivery of “Schriften der Weingeschichte” (generally three issues a year);
  • postal delivery of Society information (three issues a year with news and reports for members and book reviews from the world of wine);
  • a discount on congress fees.

The Society logo is made up of

  • a wine cup and
  • an ivy leaf.

These two traditional attributes of the ancient god of wine Dionysos or Bacchus reflect the aims of the Society. The wine cup symbolizes the enjoyment of wine and hospitality, whereas the ivy leaf, representing shade and coolness, was thought capable of extinguishing the embers of wine. Thus, the wine cup and ivy leaf represent the cultural awareness of the Society in its approach to wine by seeking to promote academic research into the history of wine. The Society is convinced that wine culture is part of Western history, not only confined to the past but which can also make a positive contribution to the present.

For further information see the Society’s homepage:
www.geschichte-des-weines.de

 

Die Gründer*innen unserer Gesellschaft haben 1959 in der Satzung das Ziel festgelegt, „Freunde des Weins und Kenner der kulturwissenschaftlichen Zusammenhänge zu vereinen“. Wir organisieren eine Kommunikationsplattform für professionelle Weinhistoriker, Weingeschäftsleute und Weinfreunde, die sich für Weinkultur und -historie interessieren. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der wissenschaftlichen Beschäftigung mit der Kultur und der Geschichte des Weines. Die Ergebnisse werden in einer eigenen Schriftenreihe veröffentlicht, die unsere Mitglieder kostenlos erhalten. Alle Weinliebhaber*innen, die ihr Wissen um den Wein und dessen Kultur und Geschichte vertiefen möchten, können Mitglieder unseres Vereins werden.

 

Zu unseren wichtigsten Aktivitäten zählen die Herausgabe

 

Außerdem unterhält die Gesellschaft eine

 

§ 1 Sitz und Zweck

(1) Die Gesellschaft wurde am 16. Januar 1959 gegründet und führt den Namen "Gesellschaft für Geschichte des Weines e.V.". Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. Die Gesellschaft ist in das Vereinsregister eingetragen.

(2) Zweck der Gesellschaft ist,
a) die Erforschung der Geschichte des Weines unmittelbar zu fördern;
b) das allgemeine historische Bewusstsein zu vertiefen.
Sie hat das Bestreben, Freunde des Weines und Kenner der kulturgeschichtlichen Zusammenhänge zu vereinen. Im Zusammenwirken mit Behörden, den Versuchs- und Lehranstalten für Weinbau, den Bibliotheken, Archiven, Museen und Fachverlagen und in freundschaftlicher Verbundenheit mit den Verbänden des Weinbaus, des Weinhandels, der Schaumweinkellereien und Weinbrennereien führt sie ein strenges wissenschaftliches Programm durch. Sie will einen Beitrag dazu leisten, dass die Weinkultur wieder ein selbstverständlicher Bestandteil des Kulturlebens unserer Zeit wird.

(3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Ihre Mitglieder erhalten in dieser Eigenschaft keine Gewinnanteile oder Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Auch darf keine andere Person durch Verwaltungsausgaben oder andere Zuwendungen, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen in irgendeiner Form begünstigt werden.

(4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Gesellschaft kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Bestrebungen der Gesellschaft zu unterstützen.

(2) Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.

(3) Zu Ehrenmitgliedern können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um die Gesellschaft oder ihre Ziele besondere Verdienste erworben haben. Vorschläge sind an den Vorstand zu richten, der darüber entscheidet und nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung die Ernennung vollzieht.

(4) Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch Tod oder Auflösung einer juristischen Gesellschaft;
b) durch Streichung auf Beschluss des Vorstandes bei einem Beitragsrückstand von mindestens zwei Jahren, wobei dadurch nicht die Pflicht zur Zahlung der rückständigen Beiträge entfällt;
c) durch Erklärung des Austritts an den Vorstand mit Vierteljahresfrist zum Ende des Kalenderjahres;
d) durch Ausschluss. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. Der Beschluss ist dem Mitglied mit Begründung zuzustellen. Diesem steht innerhalb von 14 Tagen die Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu. Sie ist bei dem/der Präsidenten/-in einzureichen und von diesem der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

(5) Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Alle Beiträge sind zu Jahresbeginn fällig und müssen bis zum 30. Juni des laufenden Jahres entrichtet sein. Die Mitgliederversammlung kann für die Überschreitung dieses Termins einen Säumniszuschlag festsetzen. Für neu eintretende Mitglieder ist die Frist bis zum Jahresende verlängert.

§ 3 Geschäftsjahr

(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 Organe der Gesellschaft

(1) Die Organe der Gesellschaft sind:
a) der Vorstand;
b) der Wissenschaftliche Beirat;
c) die Mitgliederversammlung.

(2) Die Gesellschaft wird im Sinne des § 26 BGB durch den/die Präsidenten/-in oder durch den/die Vizepräsidenten/-in oder durch den/die Geschäftsführer/-in vertreten.

§ 5 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus:
a) dem/der Präsidenten/-in;
b) dem/der Vizepräsidenten/-in;
c) dem/der Geschäftsführer/-in;
d) dem/der Schatzmeister/-in;
e) dem/der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats;
f) zwei weiteren Mitgliedern.

(2) Die Mitgliederversammlung wählt:
a) den/die Präsidenten/-in auf fünf Jahre;
b) den/die Geschäftsführer/-in und den/die Schatzmeister/-in auf vier Jahre;
c) den/die Vizepräsidenten/-in und zwei weitere Mitglieder auf drei Jahre.
Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl kann in einem Wahlgang erfolgen. Auf Antrag erfolgt sie in geheimer Abstimmung.

(3) Der/die Geschäftsführer/-in hat nach den Beschlüssen des Vorstandes die Geschäfte zu führen. Er/Sie hat den/die Präsidenten/-in laufend, den übrigen Vorstand und den Beirat auf Verlangen über die Geschäftsvorgänge zu unterrichten. Er/Sie hat das Protokoll der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen zu führen.

(4) Der/Die Schatzmeister/-in erledigt die laufenden Zahlungen selbstständig; für außergewöhnliche bedarf er/sie der Anweisung des/der Präsidenten/-in. Er/Sie ist bevollmächtigt, über die Geldkonten der Gesellschaft zu verfügen. Die Rechnungslegung muss bis zur Mitgliederversammlung im Folgejahr erfolgt sein. Über die Entlastung entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag von zwei Rechnungsprüfern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

(5) Nach Ablauf ihrer Amtsperiode bleiben der/die Präsident/-in und der/die Vizepräsident/-in bis zur Wahl der Nachfolger kommissarisch im Amt.

(6) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand aus, können die übrigen Vorstandsmitglieder bis zur Durchführung von Neuwahlen ein Ersatzmitglied berufen.

§ 5a Vergütung

(1) Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig. Sie können eine Aufwandsentschädigung erhalten und einen angemessenen Ersatz ihrer Auslagen.

(2) Dem/Der Geschäftsführer/-in kann eine angemessene Vergütung bezahlt werden.

§ 6 Wissenschaftlicher Beirat

(1) Der Wissenschaftliche Beirat hat den Vorstand zu beraten und ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Im besonderen obliegt ihm die Förderung und kritische Begutachtung der wissenschaftlichen Vorhaben. Damit trägt er wesentliche Verantwortung für die Erfüllung des Zwecks der Gesellschaft gemäß § 1.

(2) Dem Beirat gehören eine unbeschränkte Zahl von Mitgliedern an. Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Mitglieder können entsprechende Vorschläge an den Vorstand richten. Wiederwahl ist zulässig.

(3) Der Wissenschaftliche Beirat wählt alle drei Jahre aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/-n.

(4) Beschlüsse des Wissenschaftlichen Beirates werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sie sind in einem Protokoll festzuhalten, das allen Beiratsmitgliedern und allen Vorstandsmitgliedern innerhalb eines Monats zuzusenden ist. Das Protokoll ist von dem/der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates zu unterzeichnen.

(5) Der/Die Präsident/-n ist zur Teilnahme an den Beiratssitzungen einzuladen.

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr schriftlich durch den/die Geschäftsführer/-in unter Angabe der Tagesordnung mit vierwöchiger Frist einzuberufen. Auf Antrag des Wissenschaftlichen Beirates oder von mindestens einem Fünftel der Mitglieder hat der/die Geschäftsführer/-in eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

(2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig (Ausnahme § 9,2). Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit (Ausnahme § 7,3 k).

(3) Die Mitgliederversammlung ist u.a. zuständig für:
a) Entgegennahme des Geschäftsberichtes;
b) Genehmigung der Jahresrechnung;
c) Entlastung des Vorstandes und des/der Schatzmeisters/-in (§ 5,4);
d) Wahl von Vorstandsmitgliedern (§ 5,2);
e) Wahl der Rechnungsprüfer (§ 5,4);
f) Wahl von Beiratsmitgliedern (§ 6,2);
g) Bestätigung von Ehrenmitgliedern (§ 2,3);
h) Festsetzung des Jahresbeitrags (§ 2,5);
i) Entscheidung über Beschwerden (§ 2,4d);
k) Änderungen der Satzung. Sie müssen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden und die Einladung muss den Tagesordnungspunkt "Satzungsänderung" enthalten haben.
l) Auflösung der Gesellschaft (§ 9).

(4) Das Protokoll der Mitgliederversammlung führt der/die Geschäftsführer/-in. Es ist von dem/der Präsidenten/-in, dem/der Geschäftsführer/-in und dem/der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates zu unterzeichnen.

§ 8 Arbeitsgruppen

(1) Zur Bearbeitung fachlich abgegrenzter wissenschaftlicher Probleme können durch den Beirat Arbeitsgruppen gebildet werden.

(2) Die Obmänner der Arbeitsgruppen werden vom Beirat ernannt und abberufen. Sie müssen Mitglieder der Gesellschaft sein.

(3) Die Zahl der Mitglieder einer Arbeitsgruppe ist nicht begrenzt. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe bestimmt ihr Obmann. Es können auch Nichtmitglieder zur Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe gebeten werden.

(4) Ist der Beirat der Auffassung, dass eine Arbeitsgruppe ihre Aufgaben gelöst hat oder in angemessener Zeit nicht erfüllen kann, so kann er die Arbeitsgruppe auflösen.

§ 9 Auflösung der Gesellschaft

(1) Die Auflösung der Gesellschaft kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

(2) Bei dieser Mitgliederversammlung müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sein. Zum Beschluss der Auflösung ist die Zustimmung von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

(3) Ist die Mitgliederversammlung beschlussunfähig, so entscheidet nach nochmaliger Einberufung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

(4) Bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Maßgabe, die Mittel der weinkundlichen Forschung zur Verfügung zu stellen. Die Bibliothek und die Sammlungen sollen als jeweils geschlossene Einheit erhalten bleiben und von dem Institut verwaltet werden, das in der Lage ist, dieselben sowohl den Studierenden als auch der Forschung nutzbar zu machen.

Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 7. Februar 1961 beschlossen und durch Beschlüsse vom 11. April 1964, 30. April 1966, 23. April 1977, 17. April 1982, 17. März 1984, 20. April 1995, 19. April 2008, 24. April 2010 und 21. April 2018 geändert.

 

Prof. Dr. Hans Reinhard Seeliger, Präsident
Dr. Gerhard Stumm, Protokollant
Eduard Merkle, Geschäftsführer

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