Zum 200. Todestag von Clemens Wenzeslaus:
Die Weinbauverordnungen des letzten Trierer Kurfürsten von 1787.

Zum 200. Todestag von Clemens Wenzeslaus

Europäische Akademie für Wein und Kultur e.V., Trier 2012. Schriftenreihe Heft 3. 24 Seiten. EUR 2,50

Bei dieser Schrift handelt es sich um den Nachdruck der längst vergriffenen Studie des früheren Leiters von Stadtbibiliothek und Stadtarchiv Trier, Richard Laufner: "1987: 200 Jahre Qualitätsweinbau an Mosel-Saar-Ruwer. Die Weinbauverordnungen des Trierer Kurfürsten Clemens Wenzeslaus 1787" (Trier-Texte Nr. 6, Trier 1987).
In ihr wies Laufner überzeugend nach, dass die 1787 erlassenen Weinbauverordnungen des Trierer Kurerzbischofs nicht der Anpflanzung des Rieslings galten, sondern zunächst die Ausrottung der in den Verordnungen stets so genannten „rheinischen“ Rebsorten dekretierten, was der Verfasser als Hörfehler eines Kanzlisten und richtig als „heinische“ (bzw. heunische, d.h. minderwertige) Rebsorten interpretiert. Die Bevorzugung des Rieslings an der Mosel geht vielmehr auf den Landhofmeister des Kurfürsten, Reichsgraf Johann Hugo Kasimir von Kesselstadt, in dessen eigenem Weingut zurück sowie auf Ratschläge im Kurfürstlich-Trierischen Landkalender von 1788, der neben dem „grünen“ und „rotstieligen“ Riesling die Anpflanzung von Orléans, Gutedel und Tokayer empfiehlt. Die Initiativen von 1787 und 1788 blieben allerdings wegen der ab 1789 in Folge der Französischen Revolution über die Trierer Lande hereinbrechenden politischen Ereignisse ohne Erfolg. Erst zu preußischen Zeiten, ab etwa 1845, kam es zu einer Neuorientierung des Moselweinbaus und damit zum konsequenten Rieslinganbau.

Verfasser: Prof. Dr. Hans Reinhard Seeliger
Aus: Mitteilung der GGW 3/2012

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