Nr. 27

• Franz, Herbert: Zur Kulturgeschichte des Weinbaus in der Wachau. Vortrag auf der Veranstaltung der Gesellschaft für Geschichte des Weines am 11. September 1971 in Krems. 1972. S. 1-14 mit Abb.
• Moser, Lenz: Das Lenz-Moser-Erziehungssystem der Reben und wie es dazu kam. 1972. S. 15-24 mit Abb.

€ 4,00

Nr. 35

Preuschen, Gerhardt: Arbeitsverfahren und Geräte im Weinbau. 1974. 48 Seiten.

€ 4,00

Nr. 58

Claus, Paul: Arsen zur Schädlingsbekämpfung im Weinbau 1904-1942. 1981. 39 Seiten.

€ 7,50

Nr. 74

Claus, Paul: Der Schutz der Reben vor Schädlingen und Krankheiten. 1985. 85 Seiten.

€ 15,00

 Nr. 204

Nickenig, Rudolf/Rühling, Werner: Fortschritte in der Steillagentechnik, 2022. 110 Seiten mit zahlreichen s/w und farbigen Abb.

 € 12,00
     

Faltblatt

Claus, Paul: Botrytis Cinerea. Feind und Freund des Winzers.
Wissenswertes für Weinfreunde. Faltblatt mit 6 Seiten, 1975.

€ 4,50

Sonderheft 4

Preuschen, Gerhardt: Zur Entwicklung der Bodenpflege um den Rebstock. 1994. 32 Seiten.

€ 7,50

Nr. 16

Arntz, Helmut: Wein im sprachlichen Wettbewerb. 1966. 20 Seiten.

€ 3,50

Nr. 26

Arntz, Helmut: Natur- und Kulturnamen der Weinlagen des Rheingaus. 1972. 44 Seiten.

vergriffen

Nr. 37

Christoffel, Karl: Die alten Lagennamen der Moselweinberge. 1976. 14 Seiten.

€ 3,50

Nr. 48

• Fill, Karl: Die Namen der deutschen Weinlagen in alphabetischer Ordnung nach der rückläufigen Buchstabenfolge. 1979. S. 1-35.
• Paul, Albert: Namen und Herkunft der in Deutschland angebauten Rebsorten. S. 37-44.

€ 4,00

Nr. 130

Gilles, Karl-Josef: Der Weinlagename "Zeller Schwarze Katz". 1999. 64 Seiten.

€ 10,00

Nr. 133

Arntz, Helmut: Urkataster und Gewannen. 2000. 192 Seiten.

€ 22,00

     

Sonderheft 3

Prößler, Helmut: Bernkasteler Doctor. Der "kurfürstliche" Weinberg.
1990. 68 Seiten.

€ 10,00

Nr. 24

Staab, Josef: 500 Jahre Rheingauer Klebrot = Spätburgunder. 1971. 13 Seiten.

€ 3,50

Nr. 48

• Fill, Karl: Die Namen der deutschen Weinlagen in alphabetischer Ordnung nach der rückläufigen Buchstabenfolge. 1979. S. 1-35.
• Paul, Albert: Namen und Herkunft der in Deutschland angebauten Rebsorten. S. 37-44.

€ 4,00

Nr. 61

Hoffmann, Kurt M.: Der Gutedel und die Burgunder. 1982. 67 Seiten.

€ 9,00

Nr. 63

Hoffmann, Kurt M.: Traminer und Muskateller und ihre Weine. 1982. 32 Seiten.

€ 7,00

Nr. 67

Variatio delectat II. 1983. 48 Seiten mit Abb.
• Schumann, Fritz: Der pfälzische Weinbau auf dem Weg zum Hambacher Fest. Ein Streifzug durch 75 Jahre Weingeschichte. S. 5-26. Schoene Nr. 7415
• Schumann, Fritz: Der Gänsfüßer - eine alte Rebsorte der Pfalz. S. 27-38. Schoene Nr. 4754
• Böll, Karl-Peter: Die Entwicklung der Ahr zum Rotweinanbaugebiet - Chancen und Probleme. S. 39-48. Schoene Nr. 5898

€ 8,50

Nr. 73

Schenk, Walter; Hoffmann, Kurt M.: Zur Familie der Burgunder. 1100 Jahre Blauer Spätburgunder in Bodman am Bodensee. 1985. 40 Seiten.

€ 6,50

Nr. 92

Linsenmaier, Otto: Der Trollinger und seine Verwandten. 1989. 113 Seiten.

€ 12,00

Nr. 99

• Blomberg, Georg Frhr. von: Wein auf Briefmarken. 1991. S. 5-22 mit farbigen Abb.
• Staab, Josef: Der Riesling. Geschichte einer Rebsorte. Zur Herausgabe der Sondermarke '500 Jahre Rieslinganbau' der Deutschen Bundespost 1990. S. 23-36 mit Abb.

€ 12,00

Nr. 113

• Biadene, Giovanni; Pruns, Herbert: Demetrio Zaccaria und seine Biblioteca Internazionale "La Vigna". 1995. S. 1-32.
• Banal, Remigio: Der Falerner. 1995. S. 33-40.

€ 7,00

Nr. 158

Graff-Höfgen, Gisela: Vom Ruländer zum Grauburgunder. Der Wein der Grauen Mönche. 2007. 48 Seiten.

€ 7,00

Nr. 172

Töpfer, Reinhard; Maul, Erika; Eibach, Rudolf: Geschichte und Entwicklung der Rebenzüchtung auf dem Geilweilerhof. 2011. 24 Seiten.

€ 6,00

Nr. 185

Seeliger, Hans Reinhard: Wein und Weinbau der Abtei Ebrach im Steigerwald und die Frage der Herkunft des Silvaners in Franken. 2014. S. 7-25.

€ 10,50

Nr. 188

Maran, Ivo; Morandell, Stefan: Vernatscher, Traminer, Kalterersee Wein. Neues aus Südtirols Weingeschichte. 2015. 83 Seiten.

€ 10,50

Nr. 5

Schneider, Carl: Zur Bedeutung des Weines in der Antike. 1961. 8 Seiten.

€ 2,50

Nr. 6

Christoffel, Karl: Der antike Weingott und das Mysterium des Weines. 1961. 11 Seiten.

€ 2,50

Nr. 53

Heine, Peter: Wein im islamischen Mittelalter. 1980. 32 Seiten.

€ 9,50

Nr. 55

Ossendorf, Karlheinz: 6000 Jahre Weinbau in Ägypten. 1980. 56 Seiten.

€ 8,00

Nr. 102

Berger, Michael: Weinhandel und Weinrecht im alten Rom. 1992. 11 Seiten.

€ 3,00

Nr. 106

Rozumek-Fechtig, Ottraud: Die Grafen von Katzenelnbogen. Weinbau und Weinverzehr im 14. und 15. Jahrhundert. 1993. 59 Seiten.

€ 12,00

Nr. 115

Gilles, Karl-Josef; König, Margarethe; Schumann, Fritz; Martin-Kilcher, Stefanie; Hanel, Norbert: Neuere Forschungen zum römischen Weinbau an Mosel und Rhein. 1995. 109 Seiten.

€ 14,00

Nr. 135

Wagner, Frank: Der Weinhaushalt der Landsburg im 15. Jahrhundert. 2000. 68 Seiten.

€ 8,00

Nr. 150

Schnurrer, Ludwig: Weinbau und Weinkonsum im Spital der Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber im späten Mittelalter. 2005. 57 Seiten.

€ 7,50

Nr. 202 

Seeliger, Hans Reinhard: Karl der Große und die Straußwirtschaften – ein historisches Missverständnis. Zur Interpretation von Capitulare de villis cap. XXII
Guthier, Simeon: Kellerperspektiven. Interdisziplinäre Erkenntnisse aus Frucht- und Naturalregistern, Keller- und Weinrechnungen in der Frühen Neuzeit, 2021. 60 Seiten mit s/w und farbigen Abb.

€ 12,00 

§ 1 Sitz und Zweck

(1) Die Gesellschaft wurde am 16. Januar 1959 gegründet und führt den Namen "Gesellschaft für Geschichte des Weines e.V.". Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. Die Gesellschaft ist in das Vereinsregister eingetragen.

(2) Zweck der Gesellschaft ist,
a) die Erforschung der Geschichte des Weines unmittelbar zu fördern;
b) das allgemeine historische Bewusstsein zu vertiefen.
Sie hat das Bestreben, Freunde des Weines und Kenner der kulturgeschichtlichen Zusammenhänge zu vereinen. Im Zusammenwirken mit Behörden, den Versuchs- und Lehranstalten für Weinbau, den Bibliotheken, Archiven, Museen und Fachverlagen und in freundschaftlicher Verbundenheit mit den Verbänden des Weinbaus, des Weinhandels, der Schaumweinkellereien und Weinbrennereien führt sie ein strenges wissenschaftliches Programm durch. Sie will einen Beitrag dazu leisten, dass die Weinkultur wieder ein selbstverständlicher Bestandteil des Kulturlebens unserer Zeit wird.

(3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Ihre Mitglieder erhalten in dieser Eigenschaft keine Gewinnanteile oder Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Auch darf keine andere Person durch Verwaltungsausgaben oder andere Zuwendungen, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen in irgendeiner Form begünstigt werden.

(4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Gesellschaft kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Bestrebungen der Gesellschaft zu unterstützen.

(2) Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.

(3) Zu Ehrenmitgliedern können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um die Gesellschaft oder ihre Ziele besondere Verdienste erworben haben. Vorschläge sind an den Vorstand zu richten, der darüber entscheidet und nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung die Ernennung vollzieht.

(4) Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch Tod oder Auflösung einer juristischen Gesellschaft;
b) durch Streichung auf Beschluss des Vorstandes bei einem Beitragsrückstand von mindestens zwei Jahren, wobei dadurch nicht die Pflicht zur Zahlung der rückständigen Beiträge entfällt;
c) durch Erklärung des Austritts an den Vorstand mit Vierteljahresfrist zum Ende des Kalenderjahres;
d) durch Ausschluss. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. Der Beschluss ist dem Mitglied mit Begründung zuzustellen. Diesem steht innerhalb von 14 Tagen die Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu. Sie ist bei dem/der Präsidenten/-in einzureichen und von diesem der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

(5) Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Alle Beiträge sind zu Jahresbeginn fällig und müssen bis zum 30. Juni des laufenden Jahres entrichtet sein. Die Mitgliederversammlung kann für die Überschreitung dieses Termins einen Säumniszuschlag festsetzen. Für neu eintretende Mitglieder ist die Frist bis zum Jahresende verlängert.

§ 3 Geschäftsjahr

(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 Organe der Gesellschaft

(1) Die Organe der Gesellschaft sind:
a) der Vorstand;
b) der Wissenschaftliche Beirat;
c) die Mitgliederversammlung.

(2) Die Gesellschaft wird im Sinne des § 26 BGB durch den/die Präsidenten/-in oder durch den/die Vizepräsidenten/-in oder durch den/die Geschäftsführer/-in vertreten.

§ 5 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus:
a) dem/der Präsidenten/-in;
b) dem/der Vizepräsidenten/-in;
c) dem/der Geschäftsführer/-in;
d) dem/der Schatzmeister/-in;
e) dem/der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats;
f) zwei weiteren Mitgliedern.

(2) Die Mitgliederversammlung wählt:
a) den/die Präsidenten/-in auf fünf Jahre;
b) den/die Geschäftsführer/-in und den/die Schatzmeister/-in auf vier Jahre;
c) den/die Vizepräsidenten/-in und zwei weitere Mitglieder auf drei Jahre.
Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl kann in einem Wahlgang erfolgen. Auf Antrag erfolgt sie in geheimer Abstimmung.

(3) Der/die Geschäftsführer/-in hat nach den Beschlüssen des Vorstandes die Geschäfte zu führen. Er/Sie hat den/die Präsidenten/-in laufend, den übrigen Vorstand und den Beirat auf Verlangen über die Geschäftsvorgänge zu unterrichten. Er/Sie hat das Protokoll der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen zu führen.

(4) Der/Die Schatzmeister/-in erledigt die laufenden Zahlungen selbstständig; für außergewöhnliche bedarf er/sie der Anweisung des/der Präsidenten/-in. Er/Sie ist bevollmächtigt, über die Geldkonten der Gesellschaft zu verfügen. Die Rechnungslegung muss bis zur Mitgliederversammlung im Folgejahr erfolgt sein. Über die Entlastung entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag von zwei Rechnungsprüfern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

(5) Nach Ablauf ihrer Amtsperiode bleiben der/die Präsident/-in und der/die Vizepräsident/-in bis zur Wahl der Nachfolger kommissarisch im Amt.

(6) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand aus, können die übrigen Vorstandsmitglieder bis zur Durchführung von Neuwahlen ein Ersatzmitglied berufen.

§ 5a Vergütung

(1) Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig. Sie können eine Aufwandsentschädigung erhalten und einen angemessenen Ersatz ihrer Auslagen.

(2) Dem/Der Geschäftsführer/-in kann eine angemessene Vergütung bezahlt werden.

§ 6 Wissenschaftlicher Beirat

(1) Der Wissenschaftliche Beirat hat den Vorstand zu beraten und ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Im besonderen obliegt ihm die Förderung und kritische Begutachtung der wissenschaftlichen Vorhaben. Damit trägt er wesentliche Verantwortung für die Erfüllung des Zwecks der Gesellschaft gemäß § 1.

(2) Dem Beirat gehören eine unbeschränkte Zahl von Mitgliedern an. Sie werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Mitglieder können entsprechende Vorschläge an den Vorstand richten. Wiederwahl ist zulässig.

(3) Der Wissenschaftliche Beirat wählt alle drei Jahre aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/-n.

(4) Beschlüsse des Wissenschaftlichen Beirates werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sie sind in einem Protokoll festzuhalten, das allen Beiratsmitgliedern und allen Vorstandsmitgliedern innerhalb eines Monats zuzusenden ist. Das Protokoll ist von dem/der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates zu unterzeichnen.

(5) Der/Die Präsident/-n ist zur Teilnahme an den Beiratssitzungen einzuladen.

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr schriftlich durch den/die Geschäftsführer/-in unter Angabe der Tagesordnung mit vierwöchiger Frist einzuberufen. Auf Antrag des Wissenschaftlichen Beirates oder von mindestens einem Fünftel der Mitglieder hat der/die Geschäftsführer/-in eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

(2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig (Ausnahme § 9,2). Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit (Ausnahme § 7,3 k).

(3) Die Mitgliederversammlung ist u.a. zuständig für:
a) Entgegennahme des Geschäftsberichtes;
b) Genehmigung der Jahresrechnung;
c) Entlastung des Vorstandes und des/der Schatzmeisters/-in (§ 5,4);
d) Wahl von Vorstandsmitgliedern (§ 5,2);
e) Wahl der Rechnungsprüfer (§ 5,4);
f) Wahl von Beiratsmitgliedern (§ 6,2);
g) Bestätigung von Ehrenmitgliedern (§ 2,3);
h) Festsetzung des Jahresbeitrags (§ 2,5);
i) Entscheidung über Beschwerden (§ 2,4d);
k) Änderungen der Satzung. Sie müssen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden und die Einladung muss den Tagesordnungspunkt "Satzungsänderung" enthalten haben.
l) Auflösung der Gesellschaft (§ 9).

(4) Das Protokoll der Mitgliederversammlung führt der/die Geschäftsführer/-in. Es ist von dem/der Präsidenten/-in, dem/der Geschäftsführer/-in und dem/der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates zu unterzeichnen.

§ 8 Arbeitsgruppen

(1) Zur Bearbeitung fachlich abgegrenzter wissenschaftlicher Probleme können durch den Beirat Arbeitsgruppen gebildet werden.

(2) Die Obmänner der Arbeitsgruppen werden vom Beirat ernannt und abberufen. Sie müssen Mitglieder der Gesellschaft sein.

(3) Die Zahl der Mitglieder einer Arbeitsgruppe ist nicht begrenzt. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe bestimmt ihr Obmann. Es können auch Nichtmitglieder zur Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe gebeten werden.

(4) Ist der Beirat der Auffassung, dass eine Arbeitsgruppe ihre Aufgaben gelöst hat oder in angemessener Zeit nicht erfüllen kann, so kann er die Arbeitsgruppe auflösen.

§ 9 Auflösung der Gesellschaft

(1) Die Auflösung der Gesellschaft kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

(2) Bei dieser Mitgliederversammlung müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sein. Zum Beschluss der Auflösung ist die Zustimmung von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

(3) Ist die Mitgliederversammlung beschlussunfähig, so entscheidet nach nochmaliger Einberufung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

(4) Bei Auflösung der Gesellschaft oder Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Maßgabe, die Mittel der weinkundlichen Forschung zur Verfügung zu stellen. Die Bibliothek und die Sammlungen sollen als jeweils geschlossene Einheit erhalten bleiben und von dem Institut verwaltet werden, das in der Lage ist, dieselben sowohl den Studierenden als auch der Forschung nutzbar zu machen.

Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 7. Februar 1961 beschlossen und durch Beschlüsse vom 11. April 1964, 30. April 1966, 23. April 1977, 17. April 1982, 17. März 1984, 20. April 1995, 19. April 2008, 24. April 2010 und 21. April 2018 geändert.

 

Prof. Dr. Hans Reinhard Seeliger, Präsident
Dr. Gerhard Stumm, Protokollant
Eduard Merkle, Geschäftsführer

Alle Weinfreund*innen, die ihr Wissen um den Wein und dessen Kultur und Geschichte vertiefen möchten, können Mitglied unseres Vereins werden. Alle, die sich gerne aktiv an unseren Forschungen beteiligen wollen, sind uns ebenfalls willkommen. Schließlich birgt die Geschichte und die Kultur des Weines einen großen Schatz an spannenden Facetten, die es noch zu erforschen gilt. Allen, die sich beruflich mit Wein beschäftigen, bieten wir eine nahezu unentbehrliche Plattform für den Wissensaustausch. Machen Sie mit, wir freuen uns auf Sie!

Wenn Sie Mitglied werden möchten, so füllen Sie ganz einfach hier online das Formular aus. 

Gerne können Sie uns Ihren Beitrittswunsch auch per E-Mail an  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  mitteilen, alternativ per Post an:

Ursula Baumann
Schatzmeisterin der Gesellschaft für Geschichte des Weines e.V.
88250 Weingarten * Lilienthalstr. 7

 

An Mitgliedsbeiträgen werden seit 2019 jährlich erhoben:

€ 75,- für ordentliche Mitglieder;
€ 20,- für Lebenspartner/-innen bei Verzicht auf die Zusendung der Schriften zur Weingeschichte;
€ 20,- für junge Mitglieder bis 25 Jahre;

€ 75,- für eine Patenmitgliedschaft von 2 Jahren (siehe unten);
€ 20,- für Lebenspartner/-in des Patenmitglieds bei Verzicht auf die Zusendung der Schriften zur Weingeschichte.

Die Mitgliedsbeiträge werden zu Beginn des Jahres fällig und von der Gesellschaft per Lastschriftverfahren eingezogen. Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie das Formular zur Einzugsermächtigung vorab downloaden, ausfüllen und Ihrem Antrag beifügen. Sie können uns das ausgefüllte und eingescannte Formular auch per E-mail oder per Post zuschicken.

Während des Jahres aufgenommene Mitglieder zahlen den vollen Jahresmitgliedsbeitrag. Sie erhalten dafür auch die bereits ausgelieferten Mitteilungen und Schriften des laufenden Jahres.

  

Patenmitgliedschaft verschenken:

Sicherlich haben Sie Verwandte oder Freunde, von denen Sie wissen, dass sich diese auch für die Ziele unserer Gesellschaft interessieren. Dann verschenken Sie doch mal eine – sehr preisgünstige (siehe oben) – Patenmitgliedschaft für zwei Jahre zum Mitgliedsbeitrag von einem Jahr! Patenmitglieder erhalten eine Geschenkurkunde und genießen alle Rechte und Vorteile wie ordentliche Mitglieder.
Wenn Sie also eine Patenmitgliedschaft verschenken wollen, dann können Sie das untenstehende Formulare online ausfüllen, Sie bzw. das Patenmitglied erhalten umgehend Ihre Geschenkurkunde! Laufzeitbeginn ist immer der 1. Januar. Sie können den Mitgliedsbeitrag für die Patenmitgliedschaft bereits vorab unter Angabe des Namens auf unser Konto bei der Nassauischen Sparkasse Wiesbaden überweisen, IBAN: DE83 5105 0015 0100 0173 18, BIC: NASSDE55.

  • Formular für eine Patenmitgliedschaft (zum online Ausfüllen)

Ehrenmitglieder und andere Ehrungen:

Den Ehrenpräsidenten und die Ehrenmitglieder der Gesellschaft für Geschichte des Weines
finden Sie in einer separaten Liste.


Prof. Dr. Ernst H. Rühl Foto: privat

Verleihung des 'Prof. Müller-Thurgau Preises'

Dieser Preis wird von der VEG-Geisenheim Alumni Association e.V. nahezu jährlich als Dank und Anerkennung an Persönlichkeiten verliehen, die sich in vielen Jahren um die Hessische Lehr- und Forschungsanstalt für Wein-, Obst und Gartenbau Geisenheim (heute Hochschule Geisenheim University), insbesondere durch die Erhaltung und Förderung von Lehre oder Forschung bzw. um die Belange ihrer Studierenden außergewöhnlich verdient gemacht haben.
In diesem Jahr, und zwar am 8.9.2019, wurde diese Auszeichnung unserem Geschäftsführer – Prof. Dr. Ernst H. Rühl – zuteil. Er forschte und lehrte viele Jahre an der Hochschule Geisenheim und leitete dort 27 Jahre das Institut für Rebenzüchtung. Ein Schwerpunkt seiner Arbeiten und auch des Instituts ist die Unterlagenzüchtung, insbesondere auf vollständig reblausresistente Unterlagen.
Weitere Infos über Professor Rühl können Sie in unseren Mitteilungen 2/2019 nachlesen.


Gastlichkeitsmedaille für
Theodor Häußler

Theodor Häußler erhält die Gastlichkeitsmedaille Foto: StMWi / I. Gessner

Verleihung der 'Medaille für besondere Verdienste um die bayerische Gastlichkeit'

Das Bayerische Wirtschaftsministerium zeichnet mit der Gastlichkeitsmedaille jedes Jahr ehrenamtliche Helfer für ihr langjähriges Engagement im Bayerntourismus aus.
Im Rahmen der Reise- und Freizeitmesse f.re.e in München verlieh Ministerialdirigentin Dr. Sabine Jarothe, Abteilungsleiterin Tourismus im Bayerischen Wirtschaftsministerium, im Februar 2019 die Medaille für besondere Verdienste um die bayerische Gastlichkeit an den diesjährigen Preisträger Theodor Häußler aus Pentling.
Theodor Häußler - langjähriges Mitglied unserer Gesellschaft - hat sich als erfahrener Kleinwinzer maßgeblich für das Baierweinmuseum in Bach a. d. Donau und das kleinste Weinbaugebiet Bayerns zwischen Regensburg und Wörth a. d. Donau eingesetzt und dessen Erfolgsgeschichte mitgeschrieben. Als Vorsitzender des 1997 gegründeten Fördervereins setzte er sich 13 Jahre lang mit viel Herzblut und Tatkraft für die Baierweinregion und den Erhalt der Weinkultur entlang der Donau ein, sei es in der Museumsarbeit, der touristischen Erschließung einer Weinroute oder bei der Bekanntmachung "seiner" Region über die Landesgrenzen hinweg in zahlreichen Veröffentlichungen. Sein großartiges Engagement spiegelt sich in den stetig steigenden Besucherzahlen und den Nachfragen an Führungen und nicht zuletzt auch in der Auszeichnung der Gemeinde Bach als Genussort wieder.


"Oppenheimer Weinmaß" für
Otto Schätzel

Otto Schätzel (rechts) erhält seine Entlassungsurkunde Foto: Bettina Siee

Unser Mitglied Otto Schätzel, Schulleiter und stellvertretender Dienststellenleiter des DLR R-N-H, wurde in den Ruhestand verabschiedet. Am Standort Oppenheim hat er 35 Jahre segensreich für den Weinbau und die Region Rheinhessen gewirkt. Abgeordnete, Vertreter der Kommunalpolitik und vieler Institutionen, Verbände und Initiativen nutzten die Gelegenheit Otto Schätzel zu danken. Er ist leidenschaftlicher Rheinhesse und hat sich immer mit Herzblut für die Belange des Weinbaus eingesetzt. Da waren sich alle Redner einig. Staatssekretär Andy Becht übergab dem 65-Jährigen (re. im Foto) die Entlassungsurkunde.
Otto Schätzel ist seit 1995 Brudermeister der Weinbruderschaft Rheinhessen; er engagiert sich im Silvanerforum, im Deutschen Weinbaumuseum und im Kirchenvorstand, um nur einige Ehrenämter zu nennen.
Am 24.4.2018 erhielt er die höchste Auszeichnung des Vereins Ehemaliger Rheinhessischer Fachschüler Oppenheim - das "Oppenheimer Weinmaß". Diese Auszeichnung wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich um den rheinhessischen Weinbau und die deutsche Weinkultur verdient gemacht haben.


Kurfürst-Karl-Theodor-Preis für Privatdozent Dr. Henning Türk

PD Dr. Henning Türk Foto: Bayerischer Landtag

Unser Mitglied PD Dr. Henning Türk, der zurzeit den Lehrstuhl für Neueste Geschichte an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz vertritt, wurde am 12. Oktober 2017 für seine Habilitationsschrift ausgezeichnet.
Für sein Buch „Ludwig Andreas Jordan und das Pfälzer Weinbürgertum – Bürgerliche Lebenswelt und liberale Politik im 19. Jahrhundert“ erhielt er den bayerischen Kurfürst-Karl-Theodor-Preis. Dieser wird für wissenschaftliche Arbeiten verliehen, die sich mit dem bayerisch-pfälzischen Verhältnis auseinandersetzen.
Die Preisverleihung fand im Rahmen eines Festakts durch die Landtagspräsidentin Barbara Stamm (s. Foto) im bayerischen Landtag in München statt.
Die Vorsitzende der Jury, Prof. Daniela Neri-Ultsch (Universität Regensburg), betonte in ihrer Laudatio den innovativen Ansatz, die äußerst reichhaltige Quellenlage und das Lesevergnügen, welches das Buch bereite.


Dionysos-Bacchus Preis 2017,
verliehen von der GDW

Dionysos-Bacchus-Preis 2017

Die Gemeinschaft Deutschsprachiger Weinbruderschaften (GDW) hat im Jahre 2017 zwei Weinkulturpreise verliehen:
Unter dem Namen "Dionysos-Bacchus Preis 2017" ging diese Ehrung an unsere Gesellschaft für Geschichte des Weines und auch an unser Ehrenmitglied Prof. Dr. Hans-Jörg Koch.

Laudatio für die Gesellschaft (pdf-Datei mit 350 KB) - vorgetragen von Wolfgang Narjes, 1. Vors. der GDW

Laudatio für Prof. Dr. Koch (pdf-Datei mit 400 KB) - vorgetragen von Dr. Fritz Schumann, Vertrauensrat der GDW

Informationen zu Skulptur und Erschaffer (pdf-Datei mit 800 KB), Fritz Gall

Wer war Bacchus? (pdf-Datei mit 7,6 MB) Betrachtungen zum Halbgott und den nach ihm benannten Rebsorten

Ehrung für Prof. Dr. Koch
Ehrung für Prof. Dr. Koch (3. von rechts)


Pressepreis 2016 des Weinbauverbandes Saale-Unstrut für Hubertus Sommerfeld

Hubertus Sommerfeld (mitte) Foto: Jürgen Limmer

„Den Medienpreis des Weinbauverbandes Saale-Unstrut erhielt Hubertus Sommerfeld. Erneut geht die Auszeichnung nicht an einen ausgewiesenen Journalisten, sondern an einen besonders engagierten Menschen. Sommerfelds Liebe zum Wein begann 1973 mit der Übernahme eines Weinberges in Höhnstedt. Jahre später, 1999, initiierte er den berühmten „Händel-Weinberg“. Als Mitglied der Gesellschaft für Geschichte des Weines e. V. recherchierte er über die Vergangenheit des Rebenanbaus und veröffentlichte Beiträge zur Entwicklung des Weinbaus. Diese erschienen in Amtsblättern, Jahrbüchern und Broschüren.“
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 30.1.2017

Weitere Infos in unserer Mitteilung 2/2017, S. 45 f.


Weinkulturpreis 2016 der Weinbruderschaft Franken für Dr. Fritz Schumann

Dr. Fritz Schumann

Am 16. Oktober 2016 erhielt unser Vizepräsident Dr. Fritz Schumann, Großmeister der Weinbruderschaft der Pfalz, in Anerkennung seiner vielfältigen Verdienste um die Weinkultur in einer Feierstunde den Weinkulturpreis 2016 der Weinbruderschaft Franken e.V. durch den Weinbruderschaftsmeister Martin Pohl überreicht.

Weitere Infos in der GGW-Mitteilung 3/2016, S. 30


Goldene Kammermedaille
für Hans Willi Knodel
aus Windesheim (Nahe)

Hans Willi Knodel
Foto: LWK Rheinland-Pfalz

Als Zeichen der Anerkennung für seine herausragenden Verdienste um die Landwirtschaft, den Weinbau sowie für seinen Einsatz zum Wohl der bäuerlichen Familien wurde unser Mitglied Hans Willi Knodel, Winzermeister und Landbautechniker aus Windesheim, am 15.8.2016 mit der Goldenen Medaille der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Kammerpräsident Ökonomierat Norbert Schindler nahm Knodels 65. Geburtstag zum Anlass, ihm die Auszeichnung bei der Feier im Evangelischen Gemeindehaus in Windesheim persönlich zu überreichen.

Weitere Infos in der GGW-Mitteilung 3/2016, S. 29


Saale-Unstrut-Weinbaupräsident Siegfried Boy erhält Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt

Siegfried Boy Foto: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt / Ines Berger

Für seine herausragenden Verdienste um das Land Sachsen-Anhalt und seine Bevölkerung wurde unserem Mitglied, dem Weinbaupräsidenten von Saale-Unstrut Siegfried Boy, der Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt verliehen. Der Ministerpräsident des Landes, Dr. Reiner Haseloff, fundiert die Verleihung des Verdienstordens folgend: „Mit Ihnen, sehr geehrter Herr Boy, wird eine Persönlichkeit gewürdigt, die sich außerordentlich erfolgreich für die Interessen und die Bekanntheit der Weinregion des Saale-Unstrut-Gebietes, die Pflege der Kulturlandschaft und die Erhaltung überlieferter Weinbautraditionen eingesetzt hat. Es ist Ihr Verdienst, dass sich der Weinbau zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor in der Saale-Unstrut-Region entwickeln konnte.“

Weitere Infos in der Pressemitteilung


Ehrungen für Hubertus Sommerfeld:

Hubertus Sommerfeld Foto: Torsten Biel

Hubertus Sommerfeld Foto: Diana Voigt

Sommerfeld-UrkundeBei der Feier zum Jubiläum 80 Jahre Winzervereinigung Freyburg an der Unstrut wurde unser Mitglied Hubertus Sommerfeld am 19. Juli 2014 ausgezeichnet: Er erhielt aus der Hand von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (rechts im Foto) die Goldene Ehrennadel der Winzervereinigung. In der Ehrenurkunde steht "Ein Leben für die Reben".
Hubertus Sommerfeld ist Nebenerwerbswinzer (viele Jahre auf dem historischen Händel-Weinberg), hat aber die Ehrung für seine umfangreichen Arbeiten zur Weinbauhistorie in seiner Heimatregion erhalten.

Im Juni 2014 verlieh der Förderverein Weinstraße Mansfelder Seen mit Sitz in Höhnstedt die Ehrenmitgliedschaft an unser Mitglied Hubertus Sommerfeld (siehe Foto links). Im Besonderen wurde sein engagierter Einsatz zur Wiederbelebung des Händel-Weinbergs gewürdigt.


Ehrenmitgliedschaft für Dr. Gerhard Götz im Verein zur Förderung der Lemberger Kultur e.V.

Bei der Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Lemberger Kultur e.V. wurde dem langjährigen Leiter der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg, Dr. Gerhard Götz aus Obersulm-Affaltrach, die Ehrenmitgliedschaft verliehen. In der 25 Jahre währenden Götz-Ägide erhielt die Weinbauschule eine Vielzahl neuer Aufgaben, wie die amtliche Qualitätsweinprüfung, die Koordinierung des Obst-Versuchsanbaus und die Führung der Weinbaukartei in Württemberg. Götz prägte eine ganze Generation junger Weingärtner, trieb die Neuzüchtung von Rebsorten voran und war unter den Pionieren des Barrique-Ausbaus in Württemberg.

Quelle: Heilbronner Stimme. 25.2.2013


Auszeichnung für Dr. Bernd H.E. Hill
mit dem Ehrenpreis des Weinbau-versuchsringes Pfalz am 13.12.2012 in Neustadt/Weinstr.

Dem Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der Gesellschaft für Geschichte des Weines, Dr. Bernd H.E. Hill, wurde anlässlich der Mitgliederversammlung der Ehrenpreis des Weinbauversuchsrings Pfalz überreicht. In seiner Laudatio hob der Pfälzer Weinbaupräsident Edwin Schrank die Verdienste für die Rebenzüchtung und das Sortenwesen hervor. Insgesamt hat Dr. Hill einen wichtigen Beitrag zum erweiterten Sortenportfolio und zur gestiegenen Bedeutung des Anbaugebietes Pfalz in der Rotweinerzeugung geleistet.

Quelle: Der Deutsche Weinbau. 2013, Nr. 2, Seite 38 mit Foto.


Ehrung für Dr. Gerhard Stumm
mit der Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz am 14.3.2012

Dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates der Gesellschaft für Geschichte des Weines, Dr. Gerhard Stumm, wurdeim Auftrag des Ministerpräsidenten Kurt Beck von der Umweltministerin Ulrike Höfken in Mainz die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz überreicht. Die Anerkennung erfolgte für sein umfassendes ehrenamtliches Engagement in der katholischen Kirche, der Politik und beim Naturschutz.

Die Gesellschaft gratuliert ihrem Vorstandsmitglied und schließt sich den Worten der Ministerin Höfken an: „Eine derart breit gefächerte und kontinuierliche Arbeit im Ehrenamt ist wirklich außerordentlich und hat Anerkennung verdient“! Dabei wurde die Arbeit von Dr. Stumm für unsere Gesellschaft noch nicht eigens berücksichtigt.


Ehrung für Prof. Dr. Hans-Jörg Koch:

Ehrung für Prof. Dr. Koch Foto: DWI

Prof. Dr. Hans-Jörg Koch wurde am 17. Januar 2011 mit der Professor-Niklas-Medaille in Silber ausgezeichnet. Diese höchste Auszeichnung des Bundes-ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde ihm für seine herausragenden Verdienste um die deutsche Weinwirtschaft von Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin im BMELV, verliehen:
Prof. Dr. Koch hat den einzig umfassenden Kommentar zum Weinrecht erstellt. Darüber hinaus hat er durch seine vielfältige Lehrtätigkeit in den vergangenen Jahrzehnten wesentlich zur Pflege und zum besseren Verständnis des Rechts und der Weinkultur beigetragen. Im Mittelpunkt seiner zahlreichen literarischen Arbeiten standen stets das Anbaugebiet Rheinhessen und das Weinrecht.
Er ist Ehrenmitglied unserer Gesellschaft.

Pressemeldungen zur Auszeichnung von Prof. Dr. Hans-Jörg Koch:
17.1.2011, DWI: Auszeichnung für verdienten Weinrecht-Experten
17.1.2011, BMELV: Parlamentarische Staatssekretärin überreicht Niklas-Medaille

Hinweis: Die unterstrichenen Namen ermöglichen direkte E-Mail-Verbindung.

Zuständigkeitsbereiche:

Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats;
Ahr, Mittelrhein
 

 

53424 Remagen * In der Au 2

Pressereferent

92421 Schwandorf * Zur Kalluzen 8
Fon 09431 1228

Nahe

55543 Bad Kreuznach * Röntgenstraße 18
Fon 0671 97087257

Pfalz

67098 Bad Dürkheim * Brunnengasse 28
Fon 06322 8995
 

Pfalz

76829 Landau in der Pfalz * Am Großmarkt 4
Fon 0341 5495440
 

Saale-Unstrut

Kordula Ebert
06632 Freyburg an der Unstrut * Am Brückenholz 1 a
Fon 034464 28382

Druck der Schriften und Mitteilungen

Klaus Freisem
65817 Eppstein * Kirchenpfad 3 A
Fon 06198 585397

Nahe

Dr. Peter Fuchß
55545 Bad Kreuznach * Büttenweg 44
Fon 0671 33974

Rheingau, Hessische Bergstraße

Prof. Dr. Leo Gros
65366 Geisenheim * Hansenbergallee 5
Fon 06722 980639

Rheingau, Rebenzüchtung

Im Wiesental 6
65366 Geisenheim
Fon 06722 71741
 

Bibliographie zur Geschichte und Kultur des Weines BiblioVino

Benjamin Merkler
Landesbibliothekszentrum / Rheinische Landesbibliothek
56068 Koblenz * Bahnhofplatz 14

Fon 0261-91500-477

Rheinhessen, Weinrecht

Prof. Dr. Hans-Jörg Koch
55286 Wörrstadt * Breitenweg 1
Fon 06732 2579

Baden

79111 Freiburg * Anna-Müller-Weg 19
Fon 0174-3279439

Franken

97209 Veitshöchheim * An der Steige 15
Fon 0160-94803159

Württemberg

Dr. Christine Krämer
70191 Stuttgart * Mönchhaldenstraße 71
Fon 0170 2198210

Briefmarkensammlung

Günther Liepert
97448 Arnstein * Günthergasse 13
Fon 09363 994230

Rheingau und internationale Kontakte

Prof. Dr. Otmar Löhnertz
65366 Geisenheim * Dresdener Straße 4
Fon 06722 50684

Südtirol

Dr. Ivo Maran
39052 Kaltern * Sankt Josef am See 27 * Italien
Fon +39 0471 960144

Vergleichende europäische Weingeschichte

Prof. Dr. Michael Matheus
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
55128 Mainz * Jakob-Welder-Weg 18
Fon 01522 25242865

Bibliothek der Gesellschaft

Sabine Muth
Bibliothek der Hochschule Geisenheim
65366 Geisenheim * Von-Lade-Straße 1
Fon 06722 502-261 oder -262 (Ausleihe, Auskunft)

Mosel

Dr. Stephan Reuter
54329 Konz * Karlstraße 19
Fon 06326 989696

Rheinhessen

Otto Schätzel
55283 Nierstein * Hafnergasse 1
Fon 0171 1265626

Burgund

Karoline Knoth
F-21190 Meursault * 15, rue de Cîteaux
Fon 0033 673 898710

Franken

Prof. Dr. Andreas Otto Weber
81679 München * Röntgenstr. 12
Fon 09199 696858

Zugang zum geschützten Bereich

 

Hinweis: Indem Sie auf das Foto klicken, werden Sie zur Kurzbiographie des Vorstandsmitglieds weitergeleitet. Die unterstrichenen Namen ermöglichen Email-Kontakt mit dem Vorstandsmitglied.

Präsident

Prof. Dr. Andreas Otto Weber

81679 München * Röntgenstr. 12

Fon 089-44 99 93-214

Vizepräsidentin

 

Dr. Christine Krämer

70191 Stuttgart * Mönchhaldenstraße 71
Fon 0170 2198210

Vorsitzender des
Wissenschaftlichen Beirats

 

 

Dr. Rudolf Nickenig

53424 Remagen * In der Au 2

 

 

 

Schatzmeisterin

 

Ursula Baumann

88250 Weingarten * Lilienthalstraße 7
Fon 0751 58727

Geschäftsführer

 

 

N.N.

Weitere Vorstandsmitglieder

 

 

Prof. Dr. Hans Reinhard Seeliger

 

   

Zugang zum geschützten Bereich

 

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